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revDSG: 5 zusätzliche Stellen ab Juli 2022

13.07.2021

 

Im Jahr 2019 hat der Bundesrat die Schaffung von 3 Stellen beim EDÖB im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes (PDG) im zweiten Halbjahr 2022 bewilligt. Diese Stellen wurden in der «Pause» besetzt. Der Bundesrat hat nun die Schaffung von 5 weiteren Stellen genehmigt. Stimmt das Bundesparlament bei der Verabschiedung des Bundesbeschlusses im Dezember 2021 über das Budget für das Jahr 2022 dieser Personalaufstockung zu, kann der EDÖB diese 5 Stellen ab dem 1. Juli 2022 ausschreiben.

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Mit der Schaffung dieser fünf zusätzlichen Stellen wird der EDÖB sich bemühen, seine erweiterten Aufgaben und Befugnisse wahrzunehmen, einschliesslich seiner neuen Pflicht zur Behandlung aller Individualbeschwerden, die nicht «von untergeordneter Bedeutung» sind.

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Quelle :  www.edoeb.admin.ch

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